Die Annahme, mit dem Glücksspielstaatsvertrag sei das Kapitel Glücksspiel-Regulierung abgeschlossen, ist eine Illusion. Das Gegenteil ist der Fall. Wie die Expertenbeiträge beim Symposium Glücksspiel der Universität Hohenheim unter der Überschrift „Glücksspielaufsicht” zeigten, tut sich nach wie vor eine große Baustelle auf. In vielen Bereichen gibt es noch gar keinen Fortschritt.
Keine Lizenzen für virtuelle Automatenspiele
Eine zentrale Leerstelle ist offenbar die Tatsache, dass es bis auf den heutigen Tag keine Lizenzen für Spielanbieter für das virtuelle Automatenspiel gibt. Es wäre schon besser, wenn „wir einen legalen Markt hätten”, meinte dazu Roland Benter, Co-Vorstand der neuen Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) – freilich ohne das zu kommentieren. Denn Akteure auf diesem Feld sind die Länder. Und deren Vertreter in der Glücksspielkommission können sich offenbar nur schwer auf irgend etwas einigen. Gerüchteweise soll Ende März/Anfang April erstmals weißer Rauch aufsteigen. Aber nichts Genaues weiß man nicht.
Womit gespielt wird, ist auch nicht klar. Wie Sebastian Buchholz, Referatsleiter im Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt sagte, gibt es noch für kein einziges Spiel eine Erlaubnis. Die Gründe dafür sind nach seiner Einschätzung in der Hauptsache der hohe Klärungsbedarf bei gleichzeitig mangelnder Kommunikation.
Sportwetten: Rechtsstreit mit Behörden
Eine „große Welle der Ablehnung” hat es bei den Sportwetten hinsichtlich des zulässigen Wettprogramms gegeben, berichtete Martina Vogt vom Regierungspräsidium Darmstadt. Da läuft jetzt eine Neubefassung. Außerdem gibt es offenbar kaum Unternehmen mit einer Sportwett-Lizenz, die nicht irgendeinen Rechtsstreit mit den Behörden angestrengt hätten. Über 100 Verfahren sind anhängig.
In der Frage der Online-Casinos steht eine solche Klagewelle vermutlich noch bevor. Das zumindest nicht ausschließen konnte Prof. Dr. Stefan Hertwig, Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner Partnerschaft von Rechtsanwälten, in seinem Referat über die Konzessionierung für Online-Casinos. Beginnend mit der Definition des Begriffs „Konzession” gebe der Glücksspielstaatsvertrag „sehr viele Anknüpfungspunkte für Klagen. Viele Streitigkeiten sind zu erwarten”.
Keine Kommunikation und Kooperation
Streit gibt es vor allem dann, wenn die Kommunikation nicht stimmt. Folgt man den Vertretern der Ämter, die in Hohenheim sprachen, dann sind Kommunikation und Kooperation zwischen Industrie und Behörden in der Tat ganz eindeutig stark verbesserungsbedürftig. Der entsprechende Hinweis fehlte in fast keinem Referat. Leider waren bei dem Symposium keine Industrievertreter anwesend, mit denen man das Defizit diskutieren oder gar hätte ausräumen können. Wenn man die entsprechenden Feststellungen nicht als Kritik sondern als Signal wertet, dann war das eindeutig: „Bitte mehr das Gespräch suchen und miteinander reden!”
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